Da unser letzter Post schon einige Zeit her ist, wollen wir euch mal wieder auf den aktuellen Stand bringen, auch wenn das gar nicht so leicht ist.
Nach der Abgabe unserer Ideen für die Doro-Erx waren wir ziemlich sicher, zumindest in die zweite Vergaberunde zu kommen, doch uns wurde ein Strich durch das Konzept gemacht: Wir (und mindestens eine weitere Gruppe aus dem MHS-Umfeld) erhielten nach einigen Woche die Antwort vom Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung, in welcher stand, dass wir aus mehreren Gründen die Kriterien der Ausschreibung nicht erfüllen. Wir waren erstmal ratlos und traurig, als wir uns die Begründungen näher anschauten wandelte sich das in Unverständnis.
Es soll hier nicht darum gehen, gegen das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung, den Stadtrat oder die Verwaltungsebene zu schimpfen. Dennoch ist es uns wichtig, kurz auf den Ablehnungsbescheid einzugehen und unsere Kritik an der Entscheidung deutlich zu machen.
Es gab zwei ausschlaggebende Punkte, an denen unser Ausschluss aus dem Verfahren gerechtfertigt wurde: Wir haben Mietverträge und es wohnen nicht alle MHS-Mitglieder mit im Haus. Klingt komisch? Ist aber so.
Zunächst zur Sache mit den Mietverträgen:
Die Kriterien der Ausschreibung sehen vor, dass das Objekt nicht gekauft und dann für Dritte durch Mietverträge zur Verfügung gestellt werden darf. Es darf also kein Einzelinvestor das Haus kaufen und dann fremdvermieten. Wir finden, dass das eine unterstützenswerte und richtige Herangehensweise ist, da wir sehen, wie viele Menschen durch Mieterhöhungen und Spekulation in andere Stadtteile verdrängt werden. Aber wie ist das nun bei uns? Nunja – die besondere Situation in Hausprojekten des MHS ist, dass die Bewohner*innen zugleich Vermieter*innen UND Mieter*innen sind. Wir vermieten also nicht an Dritte (um Profite zu erzielen), sondern an uns selbst. Die Wohnverträge heißen also Mietverträge, haben aber eigentlich den Zweck der Finanzierungsplanung und der Kreditrückzahlung. Die Mieten werden zudem möglichst niedrig gehalten (ca. 80% der ortsüblichen Vergleichsmiete), sind nicht der normalen Mietpreissteigerung unterworfen und es springen keine Profite dabei heraus. Klingt doch super, oder?
Und dann ist da noch die zweite Hürde:
Die Ausschreibung sollte besonders Baugemeinschaften ansprechen. Die Bewohner*innen des Hauses sollen also gleichzeitig die Besitzer*innen sein, möglichst lang in dem Haus leben und sich um die Instandhaltung kümmern. Die Krux an der Sache ist, dass das Haus ausschließlich der Baugemeinschaft gehören soll, um z.B. die Teilhabe von Investoren zu verhindern. Auch das sehen wir als lobenswerten Gedanken an: Die Häuser denen, die drin wohnen!
Aber wieso wird das MHS dann ausgeschlossen? Wir (die Gruppe Luftschlosz) möchten ein Haus kaufen und Teil des MHS werden. Um das tun zu können, wird eine GmbH gegründet, welcher das Haus dann gehört. An der GmbH haben genau zwei Parteien einen Gesellschafter*innen-Anteil: Der Hausverein (also die Bewohner*innen des Hauses) und das MHS (also alle Menschen und Hausprojekte, die dem MHS angehören). In entscheidenden Fragen wie der Veräußerung der Immobilie, der Umwandlung in Eigentumswohnen oder ähnlichem haben beide Parteien genau eine Stimme. Das soll verhindern, dass das Haus zurück auf den Immobilienmarkt fällt oder gar für Profite weiterverkauft wird. Alle hausinternen Entscheidungen obliegen dabei aber ausschließlich den Bewohner*innen – das Haus gehört uns.
Also ja: Die Mitglieder des MHS (außer uns) wohnen nicht mit im Haus, das würde ja auch ganz schön eng werden!
Aber nein: Durch den besonderen Charakter des MHS sind sie nicht ansatzweise mit Investoren als Gesellschafter*innen zu vergleichen. Es geht eben nicht um die Gewinnmaximierung über Spekulationen, sondern um das solidarische Miteinanderwohnen ohne der Angst vor Gentrifizierung und Mietpreiswahnsinn.
Das MHS muss als eine besondere Genossenschaftsform angesehen werden und deshalb explizit bei Ausschreibungen von städtischen und kommunalen Immobilien nach Konzeptvergabe benannt sein. Denn wie in vielen Diskursen reicht „mitgemeint sein“ nicht aus, um gleichberechtigte Realitäten zu schaffen. Durch den Ausschluss würde die Stadt genau die Projekte treffen, die sie eigentlich mit den Konzeptvergabeverfahren ansprechen möchte.
Wir hoffen, dass Stadtrat und Stadtverwaltung (hier das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung) in Kommunikation treten und einen Konsens erzielen, der alternative und solidarische Wohnformen fördert und der Stadtentwicklung einen positiven Schubs gibt!
Ein großer Dank geht noch an unsere tollen Berater*innen <3 , die uns in dem Prozess unterstützen und an die Stadträt*innen, die sich mit der Situation auseinandersetzen und sich stark machen.